Homöopathie
„Die Lebenskraft ist das Ziel jeder Therapie, nicht die Behandlung von Symptomen“, so formulierte es Samuel Hahnemann, der die klassische Homöopathie entwickelte. Das bedeutet letztendlich, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu wecken und zu stärken. In der Homöopathie gilt das sogenannte Ähnlichkeitsprinzip. Dabei soll „Ähnliches mit Ähnlichem heilen.“ Gemeint ist damit, dass ein Mittel, dass bei einem gesunden Menschen Krankheitssymptome auslöse, mit diesem Mittel auch die die Symptome behandelt werden, damit die Symptome wieder verschwinden. Der Homöopath Samuel Hahnemann setzte auf die Verdünnung der Mittel. Man nennt dies Potenzierung. Je mehr verdünnt wurde, umso stärker war die Wirkung des Mittels, so seine Beobachtungen. Die Annahme, dass die Information der Pflanze in der Verdünnung wirkt und nicht die Pflanze selbst mehr, nutzen eine Reihe von Heilpraktiker in der Arbeit.
Wichtig zu wissen ist, in der Homöopathie kann es (muss es aber nicht) zu einer sogenannten Erstverschlimmerung der Symptome kommen, welche durchaus gewollt sein kann, bevor das Mittel die Symptome dann abschwächt oder sie gar verschwinden lässt. Viele Menschen sind heutzutage schon mit der Homöopathie behandelt worden oder haben in dem einen oder anderen Bereich schon davon gehört. Hervorzuheben ist bei dieser Behandlungsmethode eine umfassende Anamnese, die konkret beim Patienten erhoben werden sollte und vor allem ganzheitlich gestellt werden muss. Neben der klassischen Homöopathie gibt es auch die sogenannte Komplexhomöopathie. Sie enthält schon auf die Symptome abgestimmte Mischungen, die dann in der einen oder anderen Form bereits wirken können.
Schüssler-Salze und die Mittel der Spagyrik werden vom Gesetzgeber ebenfalls den Homöopathika zugeordnet.
Von der evidenzbasierten Medizin, landläufig Schulmedizin genannt, wird die Homöopathie kaum anerkannt. Der Gesetzgeber erkennt sie dagegen als besondere Therapierichtung an, hat die Homöopathie in das Arzneimittelgesetz aufgenommen, regelt im homöopathischen Arzneibuch die Herstellung, und monographiert die Inhaltsstoffe, regelt auch die Qualitätsparameter.
Soweit diese homöopathisch zubereiteten Produkte keine Zulassung, sondern eine Registrierung besitzen oder von der Registrierung freigestellt sind, werden für diese nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes auch keine Anwendungsgebiete ausgewiesen. Hier entscheiden das Wissen und die Erfahrung des Anwenders, respektive Verordners.
Außer den klassischen Einzelhomöopathika, die wir nach sorgfältiger Repertorisierung einsetzen, verordnen wir bei entsprechender Indikation auch gerne zugelassene Komplexmittel. Das sind Homöopathika mit mehreren Wirkstoffen, viele davon mit konkreten Anwendungsgebieten.
Anwender: Veronika Grözinger