Abrechnung
Für unsere Patienten, die privat zusätzlich versichert (Zusatzversicherung) sind, stellen wir selbstverständlich eine Rechnung nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung aus. Es ist je nach vertraglichen Konditionen, sowohl bei der gesetzlichen Gesundheitskasse oder privaten Kranken-Zusatzversicherungen lediglich der Selbstbehalt zu zahlen. Unabhängig des Erstattungsverhaltens von Beihilfestellen oder Private Krankenversicherungen sind die Liquidationen (Rechnungen) in voller Höhe zu zahlen.